BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1041. Sitzung am 02.02.2024

Bundesrat billigt 14 Gesetze und bekräftigt Solidarität mit Ukraine und Israel

Bundesrat billigt 14 Gesetze und bekräftigt Solidarität mit Ukraine und Israel

Über 60 Punkte standen auf der Tagesordnung des Bundesrates im ersten Plenum 2024. Neben den Beschlüssen aus dem Bundestag befassten sich die Länder mit 25 Initiativen aus den eigenen Reihen, u.a. zu den Themen Asyl, Pflege und Klimageld.

Zu Beginn der Sitzung gedachte der Bundesrat des verstorbenen ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble mit einer Schweigeminute. Im Anschluss fassten die Länder in Anwesenheit des ukrainischen Botschafters einstimmig eine Entschließung, mit der sie den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht auf das Schärfste verurteilen.

Grünes Licht für Bundestagsbeschlüsse - mit einer Ausnahme

Für insgesamt 14 Gesetze aus dem Deutschen Bundestag machte der Bundesrat in der Februarsitzung den Weg frei, darunter das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das Rückführungsverbesserungsgesetz, das Polizeibeauftragtengesetz sowie die Gesetze zur Höchstgrenze bei der Parteienfinanzierung, zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, zur Nutzung von Gesundheitsdaten, zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft, zur Sicherung der Gasversorgung und der erste Teil des „Solarpakets I“ - Stichwort Erneuerbare Energien. Keine Zustimmung des Bundesrates erhielt das Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Unter Verzicht auf die üblichen Beratungsfristen und nur kurz nach der Verabschiedung im Bundestag ließen die Länder das Haushaltsgesetz 2024 und Änderungen im Bundeswahlgesetz passieren.

25 Initiativen der Länder

Breiten Raum nahmen in der Sitzung Initiativen der Länder ein. So fasste der Bundesrat unter anderem Entschließungen zur Bekämpfung des Antisemitismus und zum Existenzrecht Israels, zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege, zur Humanität in der Asyl- und Migrationspolitik sowie zum Onlinehandel mit Welpen.

Vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurden Initiativen zu verschiedenen Vorschlägen im Bereich des Asylrechts, zur Entlastung der Landwirtschaft, zum Ausbau der Windenergie, zur Auszahlung des Klimageldes, zum Bürokratieabbau für den Mittelstand und ein Mehrländerantrag zur Zukunft der Landwirtschaft.

Beratung über Regierungspläne

Im so genannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat Stellung zur geplanten Postreform und den Regierungsplänen zur Finanzmarktdigitalisierung sowie zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act.

Darüber hinaus stimmte der Bundesrat der Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts zu.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4ePA

Person hält digitale Patientenakte

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem: Grünes Licht aus dem Bundesrat

Zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem hat der Bundesrat am 2. Februar 2024 gebilligt: Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte (TOP 4) und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (TOP 3) können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.

E-Rezept und E-Akte

Mit dem e-Rezept können Patientinnen und Patienten verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte - ePA - grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Fitness Tracker

Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Köpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.

Datennutzung zu Forschungszwecken

Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

Rasches Inkrafttreten geplant

Beide Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 02.02.2024

Top 6Staatsangehörigkeit

Hand hält deutschen Pass

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schnellere Einbürgerung nur bei Bekenntnis zur deutschen Verantwortung

Die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2. Februar 2024 auch die Billigung des Bundesrates. Sie wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach wie geplant in Kraft treten.

Schnellere Einbürgerung

Das Gesetz erleichtert den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Künftig ist die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren möglich - bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sich die Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzen. Generell zugelassen ist dabei die Mehrstaatigkeit - Betroffene müssen sich also nicht mehr zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands

Neben dem Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft müssen Bewerberinnen und Bewerber sich zusätzlich auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen. Dies sei ein elementarer in der Bundesrepublik Deutschland geltender Grundsatz, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gesetzliche Ausschlussgründe

Ausgeschlossen ist die Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.

Besserer Informationsaustausch

Die Behörden erhalten künftig Informationen darüber, ob Antragstellerinnen und Antragsteller wegen Taten verurteilt wurden, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde lagen. Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt.

Öffentliche Einbürgerungsfeier

Einbürgerungsurkunden sollen grundsätzlich in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Wesentlichen drei Monate später in Kraft.

Stand: 26.03.2024

Video

Top 7Abschiebungen

Flugzeug startet, fliegt über Maschendraht

© Foto: AdobeStock | Holger Harfst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Effektivere Rückführungen: Bundesrat billigt Bundestagsbeschluss

Das so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz hat die letzte Hürde genommen: Am 2. Februar 2024 billigte der Bundesrat das Gesetz aus dem Bundestag, indem er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete.

Identitätsklärung

Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Abschiebeverfahren zu effektivieren und die Ausreisepflicht von Personen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, ausreisepflichtige Personen aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und das Untertauchen zu verhindern. Dazu dürfen Behörden beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Abzuschiebenden betreten.

28 Tage Ausreisegewahrsam

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams beträgt künftig 28 statt wie bisher 10 Tage. In gerichtlichen Verfahren zu Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam haben Betroffene Anspruch auf anwaltliche Vertretung.

Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden - Ausnahmen gibt es für minderjährige Gefährder oder Jugendstraftäter.

Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft ist künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich, auch bei Folgeanträgen.

Abschiebung von Straftätern und Gefährdern

Insbesondere Straftäter, Gefährder und Schleuser sollen künftig schneller abgeschoben werden. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität gilt ein Ausweisungstatbestand, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist.

Höhere Strafen für Schleuser

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität verschärft das Gesetz die bisherige Strafandrohung für entsprechende Delikte. Zugleich stellt es klar, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 27. Februar 2024 in Kraft.

Bedenken aus der Praxis

In einer begleitenden Entschließung äußert der Bundesrat fachliche Bedenken zur gesetzlichen Pflicht, Betroffenen bei richterlichen Anordnungen von Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam von Amts wegen einen Anwalt zu bestellen. Er weist auf Schwierigkeiten in der Vollzugspraxis und auf das unklare Verhältnis zu einer bereits existierenden Norm im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hin, die in erforderlichen Fällen die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten regelt.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Anwendung der neuen Regelung in der Praxis zu prüfen und - soweit erforderlich - das Verhältnis der beiden Normen gesetzlich klarzustellen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.02.2024

Video

Top 9KfZ-Haftpflicht

Aktenordner für Aufschrift KFZ-Versicherung, davor ein Kugelschreiber, Geldscheine, Taschenrechner

© Foto: Adobe Stock| studio v-zwoelf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu

Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Mit dem Gesetz will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umsetzen. Ab 1. Januar 2025 soll eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

Insolvenzfonds zur Absicherung

Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er träte an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.

Stand: 02.02.2024

Video

Top 59Haushalt 2024

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Billigung für Haushalt 2024 - Entschließung zum Etat des Bundesrates

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 2. Februar 2024 auch der Bundesrat den Haushalt für das bereits laufende Jahr 2024 gebilligt.

Kritik an Etatkürzung für Bildungsfahrten

In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder allerdings Kürzungen im Etat des Bundesrates, die der Bundestag kurzfristig beschlossen hatte: Sie betreffen Mittel zur Unterstützung von Bildungsfahrten für Schüler- und Besuchergruppen, die sich im Bundesrat über Funktion und Abläufe des Verfassungsorgans informieren wollen. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren, sei es umso wichtiger, die herausragende Bedeutung demokratischer Strukturen und Prozesse aufzuzeigen, betont der Bundesrat. Aufgrund der überraschenden Mittelkürzung fehle nun bei vielen Schulklassen die nötige Planungssicherheit für Besuche des Bundesrates im laufenden Jahr.

Der Bundesrat fordert daher, die Kürzung zurückzunehmen - spätestens im nächsten Haushaltsjahr.

Knapp 477 Milliarden Euro Ausgaben

Der vom Bundestag verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 39,03 Milliarden Euro und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent: 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro.

Fast 378 Milliarden Einnahmen

Die Steuereinnahmen taxiert der Bundestat auf 377,61 Milliarden Euro - 2,27 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war, heißt es in der amtlichen Begründung.

Reaktion auf Karlsruher Urteil

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Stand: 12.02.2024

Video

Landesinitiativen

Top 16Online-Tierhandel

Drei Hundewelpen in einem Karton

© Foto: Adobe Stock| Sofiia

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat drängt auf Maßnahmen gegen illegalen Welpenhandel

Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, den illegalen Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert, Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu schließen, eine bessere länderübergreifende Überwachung und Nachverfolgung zu realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen.

Anonyme Angebote ohne Kontrolle

Insbesondere seit der Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit Tieren stark zugenommen, heißt es in der Begründung einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Schleswig-Holstein gefassten Entschließung. Kleinanzeigen-Portale seien für den illegalen Tierhandel zu wichtigen Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch unter falschem Namen könnten Händlerinnen und Händler dort verschiedene Tierarten ohne jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.

Illegaler Welpenhandel

Gerade der illegale Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft, die unter widrigsten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und gehalten worden sind. Solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere verursachten häufig enorme Folgekosten und Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden aufgrund von Überforderung in sowieso schon überfüllten Tierheimen abgegeben.

Mafiöse Strukturen

Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung von illegalem Tierhandel einrichten, um endlich effektiv und länderübergreifend gegen die mafiösen Strukturen der internationalen Tierproduzenten vorzugehen.

Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, meist nur vereinzelt und zufällig erwischt und zur Verantwortung gezogen.

Onlineplattformen in der Verantwortung

Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, endlich Maßnahmen von den Onlineportale-Betreibern einzufordern, die den illegalen Handel mit Tieren massiv erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen sollten außerdem über die Risiken und Missstände durch illegalen Welpenhandel informieren müssen. Würden sie gegen die Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das Sanktionen zur Folge haben, verlangt der Bundesrat.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 02.02.2024

Top 19Pflegekräfte

Pflegekraft bewegt einen Rollstuhl samt betagter Dame

© Foto: PantherMedia | HighwayStarz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

Springerpools

In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte - diese sollten gezielt unterstützt werden.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden - beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen

Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe - sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.

Stand: 02.02.2024

Video

Top 21Antisemitismus

Davidstern

© Foto: AdobeStock | #429039172

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Antisemitismus bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen

Der Bundesrat verurteilt jegliche Form des Antisemitismus auf das Schärfste. In einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einstimmig gefassten Entschließung bekräftigt er, dass sowohl das Existenzrecht Israels als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören.

Mit Sorge sehen die 16 Länder, dass es nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu einer Zunahme antisemitischer Vorfälle sowie zu antiisraelischen Hassdemonstrationen gekommen ist, bei denen das Existenzrecht Israel geleugnet und zur Beseitigung des israelischen Staates aufgerufen wurde.

Voraussetzung für Einbürgerung: Bekenntnis zum Existenzrecht

Wer das Existenzrecht Israels leugne, wende sich gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und könne daher nicht deutscher Staatsbürger werden, betont der Bundesrat. Er hält es daher für notwendig, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson Voraussetzung für die Einbürgerung ist.

Volksverhetzung auf Demonstrationen bekämpfen

Aufrufe zur Beseitigung Israels bei Demonstrationen müssen aus Sicht des Bundesrates effektiv und konsequent bekämpft werden. Einsatzkräfte der Polizei benötigten mehr Klarheit darüber, wann sie eingreifen können. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auf Störungen des öffentlichen Friedens erweitert werden kann, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts Israels ergeben.

Der Bundesregierung solle zeitnah in Abstimmung mit den Innen- und Justizministern der Länder entsprechende Vorschläge zur Änderung des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts entwickeln, verlangt der Bundesrat.

Bundesregierung am Zug

Der einstimmige Appell der 16 Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Stand: 02.02.2024

Video

Top 56Ukraine

Tischfahnen von Deutschland, der EU und der Ukraine

© Foto: AdobeStock | Oleksandr

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat äußert sich zum 2. Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine

Der Bundesrat verurteilt erneut aufs Schärfste den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht. Er fordert Russland auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Einstimmig fasste der Bundesrat am 2. Februar 2024 eine entsprechende Entschließung anlässlich des 2. Jahrestags des Angriffs auf die Ukraine. Auch im letzten Jahr hatte er sich entsprechend geäußert (Drs. 80/22).

Respekt, Anerkennung und Unterstützung für die Ukraine

Alle 16 Länder verurteilen die Angriffshandlungen und Bombardierungen auf die Ukraine und die damit einhergehenden Todesopfer und Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen Kulturstätten sowie der Infrastruktur. Gleichzeitig zollen sie dem entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt und Anerkennung.

Die Ukraine sei Teil der europäischen Familie. Erforderlich sei daher, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union seine humanitäre, politische und militärische Unterstützung für die Ukraine fortführe.

Der Bundesrat begrüßt den Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs, EU-Beitrittsverhandlungen unter anderem mit der Ukraine zu eröffnen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um der Ukraine eine positive Perspektive zu geben und wichtige Reformen umzusetzen.

Die Ukraine habe seit der Verleihung des Kandidatenstatus am 23. Juni 2022 bedeutende Reformschritte unternommen, die ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für den europäischen Weg unter Beweis stellen, betont der Bundesrat.

Partnerschaften ausbauen

Die Länder wollen die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Zu begrüßen sei, dass bereits viele Kommunen und einige deutsche Länder Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen haben und weitere Kommunen und Länder solche anstreben. Dies könne kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen zu etablieren und in der jetzigen Notsituation akut zu helfen.

Integration in den Arbeitsmarkt

Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. Er unterstützt das Ziel, die Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine weiter voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer fänden als Fachkräfte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Stand: 02.02.2024

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 32Postreform

Pakete auf Laufband

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Nachbesserungen bei geplanter Postreform

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 mit der Novelle des Postgesetzes befasst.

In einer umfangreichen Stellungnahme fordert er zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. So müsse beispielsweise bei der geplanten Verlängerung der Brieflaufzeiten sichergestellt sein, dass tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften trotzdem weiterhin am Erscheinungstag bei den Abonnentinnen und Abonnenten ankommen.

Keine Benachteiligung ländlicher Räume

Außerdem besteht die Sorge, dass einzelne Regelungen des Postgesetzes das Ziel einer angemessenen und gleichermaßen flächendeckenden Versorgung aller Regionen aufweichen könnten. Eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume beim Zugang zu universalen Postdienstleistungen müsse verhindert werden.

Zustellung schwerer Pakete nur durch zwei Personen

Der Bundesrat kritisiert die Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln. Diese hätten sich in der Praxis nicht bewährt. Um die Paketzustellerinnen und -zusteller vor in der Branche häufig auftretenden Muskel-Skelett-Erkrankungen zu schützen, fordert er ausnahmslos die Zustellung schwerer Sendungen durch zwei Personen.

Zieles des Gesetzentwurfs

Mit der Reform will die Bundesregierung das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen anpassen. Wegen des deutlich gesunkenen Briefaufkommens soll sich der Zeitdruck bei der Briefbeförderung reduzieren. Um unfairen Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im Rahmen eines „digitalen Marktzugangsverfahrens“ bei der Bundesnetzagentur registrieren, die umfangreiche Kontrollrechte erhält. Weiterhin sind zum Schutz der Paketzusteller und -zustellerinnen schwere Pakete (über 10 kg) zukünftig zu kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel bewegt werden.

Bundestag am Zug

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.

Stand: 02.02.2024

Video

Sonstige Vorlagen

Top 46Generalbundesanwalt

Jens Rommel

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Jens Rommel wird neuer Generalbundesanwalt

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zugestimmt, Jens Rommel zum neuen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zu ernennen. Er ist seit Februar 2020 Richter am Bundesgerichtshof und gehört dem 4. Strafsenat an.

Staatsschutz und Terrorismusverfolgung

Gemäß § 149 Gerichtsverfassungsgesetz bedarf die Personalentscheidung der Zustimmung des Bundesrates. Aufgabe des Generalbundesanwaltes ist unter anderem die Verfolgung von Staatsschutzdelikten, Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der Spionage sowie Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Er ist Chef der Bundesanwaltschaft, die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und in Leipzig wahrnimmt.

Vorgänger zum Bundesverfassungsgericht gewechselt

Derzeit ist der Posten vakant: Den bisherigen Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank hatte der Bundesrat am 24. November 2023 zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt (Drs. 624/23).

Stand: 02.02.2024

Video

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